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Steuerberatung für Stiftungen

Mit Stiftungen können Sie Steuern sparen, Ihr Vermögen gestalten und Ihr Erbe sichern

Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei der Errichtung Ihrer Stiftung, sowie in allen laufenden Angelegenheiten der Stiftung.

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie die Fragen zur Stiftungsgründung optimal beantwortet werden können und welche Gestaltungspotenziale der Gründungsprozess bietet.

So entsteht Ihre Stiftung mit Ihrer ganz individuellen Prägung!

Umsetzungsberatung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Errichtungsdokumente. Zudem übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit den Behörden, insbesondere der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt.

Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Anerkennung der Stiftung und entlasten Sie auf Wunsch auch bei deren laufenden Verwaltung:

  • Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung
  • Eventuell nötige Immobilienbewertung
  • Optimierung der Vermögensübertragungen (auch ganze Unternehmen)
  • Anmeldung im Transparenzregister
  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresrechnungen und Steuererklärungen
  • Erstellen von Planungsrechnungen
  • Präsentationen vor Stiftungsorganen, Gesellschaftern und Banken
  • Prüfungen von Jahresrechnungen

Steuerliche Vorteile

Gemeinnützige Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen kommen bekanntlich in den Genuss zahlreicher steuerlicher Vergünstigungen. Aber auch der Stifter einer gemeinnützigen Stiftung kann seit Jahren große Steuervorteile in Anspruch nehmen. Infolge der Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung (zu Lebzeiten!) kann der Stifter bis zu eine Million Euro begünstigt als Spenden von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen. Für Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag sogar. Darüber hinaus sind sogar noch weitere Spendenabzüge bis zu 20 % der jährlichen Einkünfte möglich.

Die Vermögensübertragung an die gemeinnützige Stiftung erfolgt meist vollständig (schenkungs- und grunderwerb-)steuerfrei. Die gemeinnützige Stiftung erzielt im stiftungstypischen Bereich der Vermögensverwaltung komplett steuerbefreite Einkünfte. Der Staat beteiligt sich also sowohl auf Seiten des Stifters als auch der Stiftung in beträchtlichem Umfang an der guten Tat des Stifters.

Nur gewerbliche Betätigungen der Stiftung unterliegen der üblichen Gewerbe- und Körperschaftsteuerbelastung.

Familienstiftungen

Neben gemeinnützigen Stiftungen können auch eigennützige, sogen. Familienstiftungen errichtet werden. Deren Vermögensausstattung erfolgt typischerweise nicht steuerbegünstigt und der Stifter kann auch keinen Spendenabzug beanspruchen.

Familienstiftungen unterliegen zudem der kaum bekannten Erbersatzsteuer. Wenn beabsichtigt ist, das Vermögen einer Familie ggfs. über Generationen hinweg zu bewahren, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und den Nachkommen regelmäßige Unterstützungen zu verschaffen, kann die Familienstiftung trotz dieser nachteiligen steuerlichen Behandlung reizvoll sein.

Während also die Errichtung wenig steuergünstig ausgestaltet ist, bieten Familienstiftungen zumindest für die laufenden Einkünfte Steuervorteile. Denn abgesehen von originären gewerblichen Einkünften muss die Familienstiftung auf ihre Einkünfte nur 15 % Körperschaftsteuer (plus Soli) zahlen.