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Steuerlicher Sofortabzug V2, digitale Wirtschaftsgüter, Hard- und Software, Neues BMF vom 22.2.2022

Steuerlicher Sofortabzug V2, digitale Wirtschaftsgüter, Hard- und Software, Neues BMF vom 22.2.2022

Das Bundesfinanzministerium hat den Sofortabzug der sog. digitalen Wirtschaftsgüter bestätigt und durch das neue BMF-Schreiben vom 22.2.2022 konkretisiert. Zumindest sollte es konkretisiert werden. Die untergesetzliche Regelung ist unglücklich und inkonsequent. Probleme für die Praxis können sich durch eine gesetzliche Regelung leicht vermeiden lassen.

Der Unternehmer, der seinen Gewinn "drücken möchte" soll auf die Regelung zurückgreifen und anhand des vorläufigen Anlagenverzeichnisses seine digitalen Wirtschaftsgüter lokalisieren und voll abschreiben. Eine Liste was als digitale Wirtschaftsgüter gilt, haben wir auch im Kommentar veröffentlicht.