Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, erfolgen mitunter Hinzuschätzungen. Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet.
- Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermitteln (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.
- In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.