Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
- Investmentfonds: Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 02.01.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.
- Frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof: Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.