Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst mit dem Kindergeldanspruch nach einem krankheitsbedingten Ausbildungsabbruch beschäftigt. Die Entscheidung zeigt u.a., dass der Kindergeldberechtigte gut beraten ist, sich zeitnah bei der Familienkasse zu melden.
- Ein weiterer Fall muss noch vom Bundesfinanzhof entschieden werden. Hier geht es um die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer für das Unterhalten einer Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung in die monatliche 1.000 EUR-Grenze für Unterkunftskosten einzubeziehen ist. Die Vorinstanz war hier „großzügig“ und hat sich für einen zusätzlichen Abzug als Werbungskosten ausgesprochen.
- „Ist-Versteuerer“ müssen ihre Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz erst versteuern, wenn sie die Zahlungen erhalten haben. Leistungsempfänger können die Vorsteuer dagegen unabhängig von der Besteuerung des Leistenden mit der Leistungsausführung abziehen. So sieht es das deutsche Umsatzsteuerrecht vor. Der Europäische Gerichtshof hat aber nun eine andere Meinung vertreten.