Zum 1.1.2022 treten u. a. folgende steuerrechtliche Änderungen in Kraft:
- Der Grundfreibetrag wird auf 9.984 EUR angehoben. Das Existenzminimum soll steuerfrei bleiben.
- Ausgleich des inflationsbedingten Effektes der kalten Progression durch Anpassung des Steuertarifes
- Corona-Bonus von 1.500 EUR, letzte Auszahlungsmöglichkeit der 31.3.2022
- Entlastungsvertrag für Alleinerziehende - Erhöhung auf 4.008 EUR ist nunmehr unbefristet.
- Höchstbetrag für die Altersversorgung für die Basisversorgung (gesetzliche Rente, Berufsversorgungen, Ärzteversorgung oder Rürup) steigt.
- Besteuerungsanteil für Neu-Rentner steigt
- Die Frist für Investitionen aus Investitionsabzugsbeträgen aus den Jahren 2017 und 2018 wurde auf 4 und 5 Jahre verlängert und endet am 31.12.2022
- Die 44-Grenze für Sachbezüge wird auf 50 EUR erhöht. Nutzen Sie die Erhöhung nicht systematisch alles - lassen Sie die 6 EUR als Puffer.
- Abgabepflicht für Steuererklärung wegen Kurzarbeitergeld. Frist zur Abgabe endet am 31.5.2022.