Zum Hauptinhalt springen

Photovoltaik zum Nullsteuersatz (0%) oder 19% Umsatzsteuer, Lieferung, Zeitpunkt, Abschlagsrechnung

Photovoltaik zum Nullsteuersatz (0%) oder 19% Umsatzsteuer, Lieferung, Zeitpunkt, Abschlagsrechnung

Ob der ab 1.1.2023 gültige Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer zu spät kommt, ist abhängig vom Zeitpunkt der Lieferung der PV-Anlage. Bei Lieferung bis zum 31.12.2022 gilt in der Umsatzsteuer noch der Steuersatz von 19 %– bei einer Lieferung ab 1.1.2023 kommt der Nullsteuersatz zur Anwendung. Wir besprechen, wann die "Lieferung" anzunehmen ist. Unschädliche Abschlagsrechnung oder schädliche Teilleistung? Ohne Programmierung und Aktivierung des Wechselrichters kann die Anlage nicht fertig sein. Damit lässt sich der Leistungszeitpunkt leicht gestalten.