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Photovoltaik bald steuerfrei?

Photovoltaik bald steuerfrei?

Änderung der Umsatzsteuer durch neue Regelungen des EU-Rats möglich.

Am 6.4.2022 wurde die Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie enthält die EU-Vorgaben, die die Mitgliedsstaaten bei ihrem nationalen Umsatzsteuergesetz zu berücksichtigen haben.

Durch die Änderungsrichtlinie sieht die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) nun neben dem Regelsteuersatz die Möglichkeit von zwei ermäßigten Steuersätzen vor (Mindestsatz jeweils 5 %). Zusätzlich zu diesen ermäßigten Steuersätzen können die Lieferung und Montage  von Solarpaneelen mit einem weiteren ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Dabei kann auch ein Steuersatz von unter 5 % berücksichtigt werden, z. B. 4%, 2% aber auch vollständig steuerfrei. Jetzt ist es Aufgabe des Gesetzgebers die notwendige und gewollte Energiewende die EU-Vorgabe größtmöglich in das nationale Umsatzsteuergesetz umzusetzen. Bei einer Steuerbefreiung (0%) könnte Bürokratie abgebaut werden und es könnte durch die Lenkungsfunktion der Besteuerung ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Monetär konnten sich Betreiber privater PV-Anlagen dann auch die Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch sparen. Wir dürfen gespannt sein, wenn die Umsetzung der EU-Vorgaben in das nationale Recht (Umsatzsteuergesetz) erfolgt.