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Photovoltaik 2023 Zuschuss und Steuergeschenk der Bundesregierung, Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Photovoltaik 2023 Zuschuss und Steuergeschenk der Bundesregierung, Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Wir freuen uns auf die steuerlichen Neuregelungen für die Betreiber von PV-Anlagen ab dem 1.1.2023. Einnahmen und Entnahmen werden z. B. bei einem Einfamilienhaus bis 30kW von der Einkommensteuer befreit. Aufwendungen sind dann nicht mehr abzugsfähig. Altanlagen "rutschen" bei der Einkommensteuer in die Neuregelung. Der harte Systemwechsel zum 1.1.2023 eröffnet nach dem Gesetzesentwurf erhebliches Gestaltungspotential.

Wenn Sie eine PV-Anlage erst in 2023 anschaffen wollen oder Sie wegen Lieferverzögerungen erst in 2023 geliefert bekommen, dann können Sie durch geschickte Gestaltungen einen Steuerzuschuss erhalten - in unserem Berechnungsmodell von 7.000 EUR.

Möglich macht das der Investitionsabzugsabzug. Wir besprechen, ob die Steuerfreistellung oder die Liebhaberei einen Investitionsabzugsbetrag verhindert. Die Steuerbefreiung führt uE nicht zwangsläufig zur Liebhaberei. Liegt ein Fehler im Gesetz vor - oder will die Bundesregierung durch die bewusste Gestaltung die zukünftigen Betreiber fördern?

Es ist keine Frage, der steuermindernde Investitionsabzugsbetrag für eine steuerfreie PV-Anlage ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Es bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, ob der Gesetzgeber noch eingreift und auch welche rechtliche Bewertung die Finanzverwaltung ohne weiteren Gesetzeseingriff vornimmt. Es kann sein, dass die Finanzverwaltung die Liebhaberei als Instrument zur Beseitigung einsetzt oder die Hinzurechnung des Abzugsbetrages in 2023 trotz Steuerbefreiung versteuern möchte.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir berichten. Bitte besprechen Sie sich auf alle Fälle mit Ihrem Steuerberater.