Der Vertrag über eine Strom-Cloud ist oft nichts anderes als ein "verzwirbelter" Strom-Liefervertrag. Durch einen Strom-Liefervertrag bleiben Sie auch Einspeiser und erhalten die Einspeisevergütung, auch wenn diese nicht mehr auf Ihrem Bankkonto erscheint. Die Einspeisevergütung haben Sie regelmäßig an den Cloudbetreiber abgetreten. Mit einer Strom-Cloud haben Sie zwei Rechtsverhältnisse - die Einspeisung und den Strombezug. Durch die Einspeisung erzielen Sie Umsätze und (ohne Liebhaberei) auch Betriebseinnahmen. Die steuerlichen Erklärungspflichten bleiben erhalten. Strom-Clouds können schöne Features und Vorteile haben. Anbieter sind zB SENEC, Sonnen, Lichtblick, Enerix. Wir planen verschiedene Cloud-Anbieter hier vorzustellen.