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Kita-Kosten 100% steuerfrei oder 66,6%

Kita-Kosten 100% steuerfrei oder 66,6%

Kita-Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Jetzt hat der BFH entschieden woran der Abzug bei der Einkommensteuer scheitert.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kita-Kosten steuerlich optimal gestalten. Soweit möglich sollten Sie eine Gestaltung über die Erstattung durch den Arbeitgeber nutzen.

 

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