Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben und Werbungskosten) mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage und reduzieren die Steuerbelastung.
Die Kosten für den Internetzugang gehören - unabhängig vom Anbieter (Telekom, Vodafone, O2, 1und1 ua.) - zu diesen Erwerbsaufwendungen. Die Kosten der privaten Internetanschluss werden häufig vergessen.
Wir zeigen Ihnen wie Internetkosten steuermindernd berücksichtigt werden können. Und wir geben Ihnen Gestaltungstipps für die Zukunft.