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Inflationsausgleichsprämie 3.000 EUR, Entlastung und Abmilderung der Inflation bis 2024

Inflationsausgleichsprämie 3.000 EUR, Entlastung und Abmilderung der Inflation bis 2024

Des Bundeskabinett hat am 28.9.2022 die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 EUR auf den Weg gebracht.

Arbeitgeber sollen eine solche Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewähren können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Wir halten das Vorgehen der Bundesregierung für fraglich. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten und Tipps die Auszahlung optimal zu gestalten.