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Energiepreispauschale (EPP), Steuerentlastungsgesetz 2022, Grundfreibetrag, Entfernungspauschale ua.

Energiepreispauschale (EPP), Steuerentlastungsgesetz 2022, Grundfreibetrag, Entfernungspauschale ua.

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Das Gesetz steht nun vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen die Bürger und Steuerpflichtigen wegen der gestiegenen Energiepreis (Energiepreisexplosion) entlastet werden.

Es ergeben sich folgende Entlastungen:

  1. Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag von bisher 1.000 EUR auf 1.200 EUR
  2. "Steuererhöhung" durch Erhöhung des Grundfreibetrages von bisher 9.984 EUR auf 10.347 EUR
  3. Erhöhung der Entfernungspauschale von bisher 35 Cent auf 38 Cent pro Entfernungskilometer - ab dem 21. KM
  4. Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR - nach dem Gesetz nicht für Rentner
  5. Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 EUR

Wir zeigen Ihnen, wie faktisch/wirklich Jeder die Energiepreispauschale erhalten kann; nur in wenigen Einzelfällen ist eine Gestaltung ausgeschlossen. Bei dem Erstattungsbetrag von 970 EUR wurde eine Familie mit 2 Kindern berücksichtigt (2 x 84 EUR, 2 x 69 EUR, 116 EUR , 2 x 174 EUR und 2 x Kinderbonus 100 EUR vor Familienlastenausgleich).

Diesmal konnten wir uns an einigen Stellen eine gewisse Ironie nicht verkneifen.