Es ergeben sich folgende Entlastungen:
- Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag von bisher 1.000 EUR auf 1.200 EUR
- "Steuererhöhung" durch Erhöhung des Grundfreibetrages von bisher 9.984 EUR auf 10.347 EUR
- Erhöhung der Entfernungspauschale von bisher 35 Cent auf 38 Cent pro Entfernungskilometer - ab dem 21. KM
- Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR - nach dem Gesetz nicht für Rentner
- Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 EUR
Wir zeigen Ihnen, wie faktisch/wirklich Jeder die Energiepreispauschale erhalten kann; nur in wenigen Einzelfällen ist eine Gestaltung ausgeschlossen. Bei dem Erstattungsbetrag von 970 EUR wurde eine Familie mit 2 Kindern berücksichtigt (2 x 84 EUR, 2 x 69 EUR, 116 EUR , 2 x 174 EUR und 2 x Kinderbonus 100 EUR vor Familienlastenausgleich).
Diesmal konnten wir uns an einigen Stellen eine gewisse Ironie nicht verkneifen.