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Einkommen und Steuern manipulieren mit dem Abflussprinzip, neues Urteil 16.2.2022 klärt offene Frage

Einkommen und Steuern manipulieren mit dem Abflussprinzip, neues Urteil 16.2.2022 klärt offene Frage

Wann sind Ausgaben in der Einkommensteuer oder Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschussrechnung abzuziehen.

Maßgebend hierfür ist das sog. Abflussprinzip (§ 11 EStG). Das Abflussprinzip gilt nur nicht für bilanzierende Steuerpflichtige.

Das Abflussprinzip ermöglicht jedem Steuerpflichtigen sein Einkommen und damit seine Einkommensteuer in rechtlich zulässiger Weise zu manipulieren. Bei der Manipulation ist allerdings die Ausnahmeregelung für wiederkehrende Ausgaben zu beachten. Bei Zahlungen innerhalb "kurzer Zeit" kann eine von der Zahlung abweichende Zuordnung vorzunehmen sein. Das BFH hat mit seinem Urteil X R 2/21 eine offene Frage geklärt, ob die Fälligkeit auch innerhalb der kurzen Zeit liegen muss. Entsprechendes gilt auch für Betriebseinnahmen. Auch hierdurch lassen sich Einkommen und Steuern leicht manipulieren.