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Abschlagsrechnung mit 19 % in 2022 für die Photovoltaik - Lieferung in 2023 zum Nullsteuersatz

Abschlagsrechnung mit 19 % in 2022 für die Photovoltaik - Lieferung in 2023 zum Nullsteuersatz

Sie warten mit Spannung auf Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage), die Sie bauftragt haben. Wir warten auch auf den Nullsteuersatz für die Lieferung von Solarmodule und der Komponenten. Der Nullsteuersatz gilt erst ab dem 1.1.2023.

Wenn Sie schon eine Abschlagszahlung für die PV-Anlage erhalten haben, dann wurde der Abschlag mit 19 % Umsatzsteuer berechnet. bis zum 31.12.2022 müssen alle Abschläge mit 19 % berechnet, auch wenn feststeht, dass die Anlagenlieferung später mit Nullsteuersatz unterliegt.

Von wem bekommt der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer aus der Abschlagszahlung erstattet? Wir betrachten dabei den Fall, dass die Lieferung noch in 2022 erfolgt und den anderen Fall der Lieferung erst in 2023.

In einem kleinen Exkurs informieren wir über die ertragsteuerlichen Folgen der Lieferung in 2022 (Investitionsabzugsbetrag, Gewinnhinzurechnung, AfA linear, AfA degressiv, Sonder-AfA).