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1%-Regelung, Steuerhinterziehung bei Privatnutzung, Firmen-Pkw, Lastkraftwagen, Steuerhinterziehung

1%-Regelung, Steuerhinterziehung bei Privatnutzung, Firmen-Pkw, Lastkraftwagen, Steuerhinterziehung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs (Firmen-Pkw) muss versteuert werden. Ohne Fahrtenbuch erfolgt die Besteuerung des Sachbezuges nach der sog. 1%-Regelung. Bei der Besteuerung nach der 1%-Pauschalmethode spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zu 1 %, 10 % oder 40 % privat genutzt wird. Wird das Fahrzeug zu 100 % betrieblich genutzt, dann muss keine Privatnutzung versteuert werden. Das bloße Behaupten der Nicht-Privatnutzung reicht jedoch nicht aus. Keine Besteuerung muss erfolgen, bei Fahrzeugen, die nur der Güterbeförderung dienen (Lastkraftwagen). Bei Personenwagen kann ein Fahrtenbuch die Nicht-Privatnutzung beweisen. Bei einem gleichartigen und mindestens gleichwertigen Fahrzeug im Privatvermögen kann zumindest der Anscheinsbeweis erschüttert werden; damit liegt die Beweisführung dann wieder beim Finanzamt. Eine Privatnutzung bei der Steuererklärung "unter den Tisch fallen zu lassen", stellt sich als gefährliche Idee heraus. Das FG Münster hat in einem aktuellen wiederholt und bestätigt, dass dies eine Steuerhinterziehung darstellt. Der Versuch ist strafbar. Es bedarf also eines schlüssigen Konzeptes, warum eine Kfz-Nutzung nicht erklärt wird. Es empfiehlt sich, die Argumente dem Finanzamt zu kommunizieren; eine Steuerhinterziehung ist dann - wenn unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen - auszuschließen.