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AUS für Steuerklasse III und die Zusammenveranlagung, WhatsApp verhindert Ehegattensplitting

AUS für Steuerklasse III und die Zusammenveranlagung, WhatsApp verhindert Ehegattensplitting

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien der Ampelregierung ist die Abschaffung der Steuerklassen III und V (3 und 5) vorgesehen. Die Abschaffung der Steuerklassen ist nicht gleichzusetzen mit der Abschaffung des Ehegattensplittings bei der Zusammenveranlagung. Zuletzt hatte aber auch Herr Klingbeil von der SPD die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert siehe hierzu unser Video: www.youtube.com/watch

Das Ehegattensplitting bringt grundsätzlich steuerliche Vorteile bei den Ehegatten, weil das hälftige Einkommen beider Ehegatten über die Progressionsbelastung entscheidet und Progressionsspitzen abschneidet. Die Zusammenveranlagung ist von der Zustimmung beider Ehegatten. Die Ehegatten sind aber zivilrechtlich verpflichtet, der Zusammenveranlagung zuzustimmen. Die Pflicht gilt auch nach einer Scheidung für frühere Jahre. Es besteht keine Verpflichtung der Zustimmung, wenn die Ehegatten sich rechtsgeschäftlich über das endgültige Erlöschen geeinigt haben. Die rechtsgeschäftliche Einigung kann auch per WhatsApp aufgehoben werden.

In einem Fall vor dem OLG Bamberg (OLG Bamberg vom 10.01.2023 - 2 UF 212/22) wurde der WhatsApp-Chat zum Verhängnis für den Ehemann, der damit seine Steuerklasse III/3 bzw. das Ehegattensplitting verloren hat.