Qualitätskontrollprüfungen ...
... gemäß § 57a WPO sind wir als Qualitätskontrollprüfer für andere Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registriert.
Die bei uns durchgeführte Qualitätskontrollprüfung nach § 57aWirtschaftsprüferordnung (WPO) haben wir erfolgreich bestanden undverfügen über die entsprechende Teilnahmebescheinigung.
